Brandschutztechnik - Löschanlagen
Löschanlagen
- Löschanlagen beginnen mit dem Löschen des Brandes bereits vor Eintreffen der Feuerwehr
- Reduzierung von Sachschäden und Brandfolgen
- Oftmals behördlich gefordert (Beispielsweise durch die LBO Landesbauordnung oder die IndBauRL Industriebaurichtlinie, z. B. bei großen Brandabschnitten die aus betrieblichen Gründen vorhanden sind, und nicht verkleinert werden können - sprechen Sie uns an!)
Gaslöschanlagen
- Gaslöschanlagen als Schutz in sensiblen, elektronischen Bereichen, in denen Wasser großen Schaden anrichtet (z.B. große Serverräume)
- Moderne Gaslöschanlagen sind unbedenklich für Mensch und Umwelt, durch spezielle Verzögerungseinrichtungen besteht ausreichend Zeit, den gefährdeten Bereich zu verlassen
- Löschwirkung durch Verdrängen der Luft und die dadurch einhergehende Reduzierung des Sauerstoffgehaltes in der Luft
- Das Branderkennungssystem ist bei modernen Gaslöschanlagen eine Brandmeldeanlage mit „Rauchmeldern“, sie sparen sich somit die Anschaffung eines zweiten Gerätes.
Zweimelderabhängigkeit
- Es müssen mindestens zwei Rauchmelder (sog. Zweimelderabhängigkeit) einen Brand erkennen, um den Löschvorgang auszulösen.
- Sobald der erste Melder einen Brand erkennt, erfolgt sofort eine Anzeige (optisch und akustisch) an der Brandmeldezentrale und die Lüftungsanlagen werden abgeschaltet.
Meldet dann der zweite Rauchmelder ebenfalls einen Brand, wird der Hauptalarm ausgelöst, meist durch elektronische Hupen und Fanfarentöne. Der Alarm wird zusätzlich an Warntafeln im Flutungsbereich angezeigt. Sollte es für den Brand einen Augenzeugen geben, kann die Löschanlage auch manuell über einen Handauslösetaster aktiviert werden.