Einbruchmeldeanlagen - Wartung/Inspektion nach DIN VDE 0833
- Nach DIN VDE 0833 Teil 1 §5 sind Inspektionen bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung an eine Alarm weiterführende Stelle mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
- Überprüfung der gesamten Brandmeldeanlage auf sichtbare Störungen / Beschädigungen von Geräten und/oder Anlagenteilen.
- Überprüfung auf bestimmungsgemäße Funktion.
- Überprüfung, ob Nutzungsänderungen vorgenommen oder die Raumaufteilung im Überwachungsbereich der Brandmeldeanlage geändert wurde.
- Pro Meldegruppe muss mindestens ein Melder ausgelöst werden (in einem Wartungsjahr muss jeder Melder, der zerstörungsfrei zu prüfen ist, einmal ausgelöst werden).
- Die „Ansprechempfindlichkeit“ der Melder werden getestet. Sind sie verschmutzt, sollten sie getauscht werden.
- Die Brandmeldezentrale wird folgenden Prüfungen unterzogen: Spannung, Strom und Isolationswiderstand, Übertragungswege zu den Meldegruppen, Auslösen von Kurzschluss, Leiterbruch und Alarm pro Meldegruppe am Tastenfeld der Zentrale, Gruppenzuordnung der LEDs an der Frontplatte der Zentrale, unterbrechungsfreie Funktionalität bei Netzausfall, Prüfung der Akkus (Tausch spätestens nach 4 Jahren).
- Überprüfung, ob die „Standleitung“ (Hauptmelder) zur Feuerwehr gegeben ist.
- Überprüfung, ob die Meldungen bei aufgeschalteter Anlage ordnungsgemäß an die dauernd besetzte Stelle übertragen werden (Funktion des Telefonwahlgerätes).
- Überprüfung der optischen und akustischen Signalgeber (z.B. Hupen im Betrieb, Blitzleuchte am Schlüsseldepot).
- Nachweis der fachgerechten Wartung durch Prüfbericht, Prüfsiegel und Unterschrift.
- Gerne erstellen wir Ihnen einen Wartungsvertrag. Wartungstermine werden mit Ihnen individuell abgesprochen.
- Rufen Sie uns bezüglich eines Wartungsangebotes gerne an. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: 02582 / 4959688 oder per Mail: info∂tattist.de